Allgemeine Geschäftsbedingungen der STARK Deutschland GmbH / Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt

Stand: November 2021

1.    Der Zutritt zu den Verkaufsstellen von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt ist ausschließlich Gewerbetreibenden aus der Baubranche vorbehalten. Der Zutritt erfolgt nach Vorzeigen einer Zutrittskarte, die von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt jedem Gewerbetreibenden kostenlos ausgestellt wird, der durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerkskarte oder eines Auszugs aus der Eintragung in der Handwerksrolle seine Gewerbetätigkeit nachweist. Die Zutrittskarte berechtigt den Ausweisinhaber mit bis zu zwei Begleitpersonen zum Eintritt. Minderjährige unter 16 Jahren haben aus Sicherheitsgründen keinen Zugang zu den Verkaufsstellen. Die Zutrittskarte von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Karteninhaber verpflichtet sich, ausschließlich Einkäufe für gewerbliche Zwecke zu tätigen. Die Mitarbeiter von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt sind berechtigt, die Identität des Kunden zu überprüfen. Die im jeweils aktuellen, gültigen Handbuch angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. in Euro; sie werden zu Informationszwecken angegeben und können sich entsprechend den Marktschwankungen ändern. Das Handbuch dient als Bestellgrundlage und Marktübersicht. Wir behalten uns zugunsten eines aktuell gehaltenen Sortiments vor, ggf. auch gleichwertige oder vergleichbare Waren anderer Hersteller zu lagern und anzubieten. Die Waren werden auf der Grundlage der in der Verkaufsstelle ausgezeichneten, am Tag des Einkaufs oder der Bestellung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Die angegebenen und ausgezeichneten Preise verstehen sich exklusive Steuern, der gesetzliche Mehrwertsteuersatz gilt entsprechend der jeweils aktuellen Gesetzgebung. Bei Preisangaben und Artikelbeschreibungen im Handbuch sind Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Alle Artikel verstehen sich unmontiert und ohne Dekoration.

2.    Die Waren sind bar und ohne Abzug bei Abholung durch den Kunden zahlbar. Die durch Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt verkauften Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt. Für bestellte Waren ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Warenpreises einschließlich aller Steuern zu leisten. Die Anzahlung wird im Fall einer Stornierung der Bestellung von Seiten des Kunden nicht zurückerstattet, es sei denn, der Kunde ist kraft Gesetzes zum Rücktritt berechtigt.

3.    Die bestellten Waren müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in unseren Verkaufsstellen abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt das Recht vor, nach eigenem Ermessen über diese Waren zu verfügen.

4.    Offensichtliche Mängel sind Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung, in jedem Fall aber noch vor Einbau oder Verarbeitung, schriftlich (E-Mail nicht ausreichend) anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten Waren von der bestellten Menge oder Art der Lieferung sind offensichtliche Mängel. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung oder Kenntniserlangung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt. Erfolgt eine durch uns veranlasste Inaugenscheinnahme des Lieferanten/Herstellers, sind dessen Erklärungen nicht für Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt bindend. 

5.    Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrenübergangs eingetretenen Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt die Wahl zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Rücktritt oder Kaufpreisminderung bleibt unberührt.

6.    Ersetzte Waren gehen in das Eigentum von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt über. Ansprüche aus Vertrag bzw. Sachmängelhaftung verjähren grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt übernimmt insbesondere keine Gewähr für Schäden, die – ohne eigenes Verschulden – aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

7.    Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung.

8.    Zur Vornahme aller nach dem von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt billigen Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls ist Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt von der Mängelhaftung befreit. Ort der Nacherfüllung ist der Sitz der jeweiligen Verkaufsstelle. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn die Kosten mehr als 150 % des Wertes der mangelfreien Sache betragen. Der Aufwendungsersatz nach § 439 Abs. 3 BGB ist auf das Vierfache der Erwerbskosten beschränkt und der Kunde kann keinen Vorschuss verlangen. Sortierkosten sind keine Kosten des § 439 Abs. 2 BGB und werden nicht erstattet.

9.    Der Ersatzgegenstand und die Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglich gelieferten Gegenstand.

10.    Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Schadensersatz statt der Leistung im Falle der nicht rechtzeitigen Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 bis 3 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleiben hiervon unberührt. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt haftet nicht für Hersteller- und Produktangaben in von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt überreichten Produktdatenblättern, Hersteller- und Lieferverzeichnissen, Katalogen oder sonstigen Schriften seiner Lieferanten und übernimmt auch keine diesbezüglichen Beratungspflichten.

11.    Beratungen durch Mitarbeiter führen nicht zu eigenständigen Beratungsverträgen, sondern erfolgen ausschließlich in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt haftet für Beratungsverschulden seiner Mitarbeiter ausschließlich gemäß § 831 BGB.

12.    Der Versand der Waren erfolgt zuzüglich Versandkosten und im Auftrag des Kunden. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt agiert in diesem Fall nur als Vermittler. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe an die Spedition. Die Entladung erfolgt zulasten und auf Verantwortung des Empfängers, dem es im Fall von schadhaften oder fehlenden Waren obliegt, alle notwendigen Feststellungen zu treffen und seine Vorbehalte gegenüber dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Waren anzuzeigen. Die zugestellten oder vom Kunden abgeholten Waren (mit Ausnahme von Sonderbestellungen) können unbenutzt und original verpackt innerhalb von 12 Wochen nach Kauf von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt zurückgenommen werden. Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Paletten sowie Sonderverpackungen werden gesondert berechnet. Die Rücknahme und Vergütung derartigen Verpackungsmaterials erfolgt nur bei Rückgabe in mangelfreiem Zustand unter Abzug angemessener Kosten für Handling. Die Annahme/Entsorgung von Abfällen erfolgt im Auftrag des Kunden durch die Firma ALBA Deutschland GmbH, Flottenstraße 7-9, 13407 Berlin bzw. der Union Wertstoffhandel GmbH, Köpenicker Straße 22-25, 10997 Berlin. Insoweit gelten die AGB der ALBA Deutschland GmbH und der Union Wertstoffhandel GmbH. Diese sind an der Abfallannahmestelle einsehbar. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt agiert insoweit nur als Vermittler und Zahlungsstelle.

13.    Die Verkaufsstellen von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt sind maximal mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Der Gabelstaplerverkehr hat absoluten Vorrang. Die Beladung, insbesondere durch Gabelstapler, ist durch Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt nicht geschuldet. Sie erfolgt im Einzelfall ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von durch Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden.

14.    Bei Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Sitz der jeweiligen Verkaufsstelle von Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt das sachlich und örtlich einzig zuständige Gericht. Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

15.    Für das Geschäftsverhältnis ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend.

16.    Der Kunde ist damit einverstanden, dass Raab Karcher Handwerker-Fachmarkt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.

Stand: November 2021
 

Zusatzbedingungen für Geschäfte mit Beschaffungs- und Kommissionsware.

Stand: 1. August 2023

In Ergänzung der Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der STARK Deutschland GmbH gelten für Geschäfte mit Beschaffungs- und Kommissionsware (folgend: „Ware“) die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen:

1. Die Ware ist vom Kunden (nachfolgend Besteller genannt) unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Werktagen abzuholen oder anderweitig abzunehmen, nachdem der Besteller über den Wareneingang bei uns informiert worden ist. Die Information über den Wareneingang bei uns gilt als Aufforderung zur Abholung der Ware.

2. Wir behalten uns vor, von dem Besteller eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Rechnungswertes zu verlangen. Die Bestellung der Ware erfolgt in diesem Fall erst nach vorbehaltlosem Eingang der Anzahlung bei uns.

3. Die Ware wird dem Besteller spätestens vier Wochen nach Wareneingang bei uns in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Ware bis dahin noch nicht abgeholt oder anderweitig abgenommen worden ist, obwohl der Besteller über den Wareneingang bei uns informiert worden ist.

4. Holt der Besteller trotz Aufforderung durch uns die Ware nicht spätestens binnen acht Wochen nach Wareneingang bei uns ab, sind wir berechtigt, dem Besteller Lagergebühren in Höhe von 75,- Euro/pro Palettenstellplatz je Woche zu berechnen. Die Abrechnung der Lagergebühren erfolgt – ggf. anteilig – auf monatlicher Basis.

5. Benötigt der Besteller die Ware nicht mehr, kann er deren entgeltliche Entsorgung durch uns verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Besteller die Ware vor der Entsorgung vollständig und vorbehaltlos bezahlt und die Übernahme angemessener, insbesondere ortsüblicher Entsorgungskosten zugesagt hat. Wir sind in diesem Fall nach eigenem Ermessen berechtigt, die Entsorgung der Ware erst nach Zahlung der Entsorgungskosten durchzuführen. Eine Rücknahme der Ware ist nicht möglich.

6. Während des Annahmeverzuges des Gläubigers ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Ware nicht fristgerecht abholt.

7. Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.